19. September 2017

Brandschutzunterweisung

Übung macht den Meister.

Haben Sie schon mal einen Feuerlöscher benutzt? Haben Sie schon mal einen Wandhydranten benutzt? Wissen Sie, wie eine RWA funktioniert? Kennen Sie die Gefahren bei einem Brand?
Die meisten werden diese Fragen – glücklicherweise – verneinen. Im Ernstfall ist es aber wichtig, schnell und beherzt zu handeln und Bescheid zu wissen.

Praktische Brandschutzunterweisung

Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Ihren brandschutztechnischen Einrichtungen sowie den Gefahren, die bei einem Brand entstehen. Wir vermitteln die richtigen Verhaltensweisen, damit im Notfall niemand zu Schaden kommt. Wie hat man Flucht- und Rettungspläne zu lesen? Hierbei richten wir uns nach der ASR A2.2 und erläutern Ihnen die wichtigsten Maßnahmen gegen Brände.

Unter Punkt 6.1 der ASR A2.2 steht geschrieben zur Unterweisung:
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Die Inhalte vermitteln wir im Rahmen der Brandschutzunterweisung in einem theoretischen Teil und setzen das frisch erlernte Wissen, nach einer Begehung im praktischen Teil am Löschtrainer um.

praktische Brandschutzunterweisung