19. September 2017

Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

ASR A2.2
6.2 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

Brandschutzhelfer sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z. B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Darüber hinaus sollen Brandschutzhelfer die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen.

Unsere Ausbildung vermittelt in Theorie und Praxis alles Wesentliche der erforderlichen Sofortmaßnahmen in einem Brandfall sowie notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung. Zu den Ausbildungsinhalten gehören praktische Löschübungen mit verschiedenen Handfeuerlöschern am Brandsimulator sowie ein schriftlicher Übungstest. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Unsere Vorteile auf einen Blick:
– Wir kommen zu Ihnen! Das Seminar findet für Ihre Beschäftigten in gewohnter Umgebung statt.
– Im Vorfeld besichtigen wir Ihr Unternehmen. Wir informieren uns über die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen sowie den Verlauf der Flucht- und Rettungswege. Wir gucken nach spezifischen Gegebenheiten und nehmen ggf. vorhandene Mängel auf. Diese Erkenntnisse werden wir in das Seminar integrieren.
– Auch Ihre bestehende Brandschutzordnung mit den Teilen A bis C werden wir inhaltlich in das Seminar mit aufnehmen.
– Theoretische Inhalte des Seminars lassen sich mit einer Betriebsbesichtigung für die Teilnehmer lebendiger darstellen und sind leichter zu vermitteln.
– Gerne halten wir das Seminar auch an einem Samstag ab, damit es zu keiner Betriebsunterbrechung kommt.

Theoretische Ausbildung