25. Juni 2018

Abschlüsse

Montage, Errichtung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren und -toren, Feststellanlagen, kraftbetätigten Tür- und Toranlagen (Rolltore, Rollgitter, Sektionaltore, Schnelllauftore, Drehtore), Fluchtweg- und Notausgangstüren sowie Notausgangsterminals, Rauch- und Feuerschutzvorhängen sowie Rauchschürzen – bei uns sind Sie richtig.

Wir bieten Ihnen nicht nur ein umfangreiches Produktprogramm für viele Wohn- und Arbeitsbereiche sondern auch die jeweils passenden Service-Leistungen. Unsere gut geschulten und regelmäßig weitergebildeten Servicetechniker helfen Ihnen auch dann, wenn die Montage / Errichtung nicht von uns selbst ausgeführt wurde. Wir führen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen bei industriell und gewerblich genutzten Anlagen durch.

Sicher ist sicher: Wartungen und Prüfungen nach ASR A1.7

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 schreibt u.a. vor:

  • „kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“

Wir führen die Prüfungen für Sie durch, auch um die Gewährleistung zu erhalten – natürlich immer auch mit Blick auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Hier finden Sie die ASR A1,7 als PDF

Schließkraftmessung für sichere Tür- und Toranlagen

Um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Tür- und Toranlagen – insbesondere bei automatisch gesteuerten Anlagen – zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese einmal jährlich von einem anerkannten Fachbetrieb gewartet werden. Im Zuge dieser Wartung ist auch eine Schließkraftmessung bei kraftbetätigten Toren durchzuführen.

 

Die Schließkraftmessung wird an den Schließkanten der Tore vorgenommen. Rolltore, Schiebetore oder Sektionaltore dürfen dabei eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Schließkraft nicht überschreiten. Unsere Wartungen enthalten die Durchführung der Schließkraftmessung. Werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt, haftet allein der Betreiber für Schäden an Menschen und Werten. Auch die Versicherung verweigert in diesem Fall die Übernahme der Schadensregulierung. Daher ist ein korrektes Einhalten der Vorschriften äußerst wichtig.

Brandschutztüren und -toren

Von der Funktionsfähigkeit der Feuerschutzabschlüsse kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und der Rettungskräfte abhängen. Trotzdem scheinen viele Betreiber von Immobilien der Meinung zu sein, dass Türen nur eingebaut werden müssen – und dann jahrzehntelang ohne Weiteres funktionieren. Wartungen sind jedoch notwendig, sinnvoll und letztlich auch kostensparend.

Feuerschutzabschlüsse sind elementare Bausteine des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, den Raumabschluss zu gewährleisten – also die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern – und die sichere Rettung von Personen zu ermöglichen.

Lesen Sie hier einen Bericht zu dieser Thematik vom Dipl.-Ing. Hans-Paul Mink

Feststellanlagen

Feststellanlagen sind vor allem dann sinnvoll, wenn Brandschutztüren aus betrieblichen Gründen häufig offen gehalten  werden müssen und/oder Arbeitnehmer immer wieder dazu neigen, diese durch mechanische Hindernisse wie Keile dauerhaft offen zu halten.

Türöffnungen zwischen verschiedenen Gebäudeteilen sollten stets verschlossen werden, denn Rauchentwicklungen können sich schnell verbreiten und Arbeitnehmer gefährden, bevor der Brand selbst bemerkt wird. Im Ernstfall könnten Flucht- und Rettungswege nicht mehr begehbar sein, was sogar Lebensgefahr bedeuten kann.

Brandschutztüren schließen deshalb immer automatisch – wenn man sie denn lässt. Denn im betrieblichen Alltag erscheint dies oft lästig, man lässt die Brandschutztüren offen und unterläuft so deren eigentlichen Sinn. Für einen Brandschutzbeauftragten ist es deshalb eine nie endende Aufgabe, mit offenen Augen durch den Betrieb zu gehen und beim Entdecken von Holzkeilen oder Gegenständen, die den Schließmechanismus behindern, einzuschreiten. Wenn es jedoch immer wieder wegen betrieblicher Notwendigkeiten zu Fehlverhalten kommt, sind selbstschließende Brandschutztüren mit Feststellanlage die bessere Alternative.

Jede Feststellanlage hat im Prinzip die gleichen Komponenten: Es gibt eine Branderkennung (z. B. Rauchmelder), die Tür selbst, eine Steuereinheit, einen Türhaftmagnet mit Ankerplatte oder einen Türschließer sowie einen Türantrieb mit Energieversorgung.

Hinzu kommt ein Handauslöseschalter, mit dem die Tür auch manuell geschlossen werden kann. Der betriebliche Brandschutz ist nach DIN 14677 verpflichtet, mindestens einmal jährlich solche Feststellanlagen zu warten. Zunächst ist der ordnungsgemäße Schließvorgang zu beobachten.

Dabei müssen Elemente wie die Schließkrafteinstellung, der Endschlag, die Schließzeit, die Öffnungsdämpfung und die Schließverzögerung betrachtet und gegebenenfalls optimiert werden.

Neben den Funktionsprüfungen ist zu beurteilen, ob sich Umwelteinflüsse geändert haben oder bauliche Änderungen/Wechselwirkungen die Feststellanlage negativ beeinflussen. Beim Austausch einer Komponente ist zu prüfen, ob die neu eingesetzte Komponente in der Zulassung der Feststellanlage, die für die Erstabnahme zugrunde gelegt wurde, enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss die Feststellanlage neu abgenommen werden.

Recht

Die DIN 14677 setzt für die Instandhaltung einer Feststellanlage einen Kompetenznachweis voraus. Unsere Mitarbeiter verfügen über die Ausbildung als zertifizierte Fachkraft von den gängigen Herstellern.

Notausgangsterminals

Türen dienen dem Zugang und Verschluss von Gebäuden. Im Brandfall sollen Türen die Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindern, betriebsbedingt offen gehaltene Türen werden geschlossen, verriegelte Türen im Flucht- und Rettungsweg freigegeben. Der Objektschutz verlangt Verschluss- und Zustandsüberwachung von Türen, die im Notfall schnell geöffnet werden müssen.