20. September 2017

Druckerhöhungsanlagen

Damit bei einem Brand immer genug Löschwasser zur Verfügung steht, gibt es diverse Lösungen – so z.B. Druckerhöhungsanlagen, die in den meisten Fällen in Verbindung mit einem Vorlagebehälter und freiem Auslauf zum Einsatz kommen. Diese Kombination, in der Praxis allgemein als Trennstation bezeichnet, stellt eine Löschwasserübergabestelle mit freiem Auslauf AA / AB nach DIN 1988-600 dar. Sie ermöglicht den mittelbaren Anschluss von Wandhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen mit Über- und/oder Unterflurhydranten an das Trinkwassernetz.

Neben den Verwendung in Trennstation werden Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen nach DIN 14462 auch in unmittelbar angeschlossenen Anlagen eingesetzt, wenn der vorhandene Versorgungsdruck nicht ausreicht, um allein den erforderlichen Mindestfließdruck an den einzelnen Löscheinrichtungen gewährleisten zu können. Diese Anlagen sind dann so anzusteuern, dass die Pumpe(n) nur im Brandfall in Betrieb geht und nicht bei eventuellem normalen Trinkwasserverbrauch einschaltet.

Druckerhöhungsanlagen dienen vor allem der Absicherung der vorgeschalteten Trinkwasser-Installation gegen Einflüsse aus der Löschwasseranlagen. Gleichzeitig sichert diese Anlage aber auch die ausreichenden Löschwasserbereitstellung, indem durch die Druckerhöhungsanlage der erforderliche Mindestfließdruck für die Löscheinrichtungen gewährleistet wird und erforderlichenfalls der Vorlagebehälter auch eine Löschwasserbevorratung umfasst, um bei großen Volumenströmen unzureichende Nachspeisemengen aus dem Trinkwassernetz auszugleichen.

Eine Druckerhöhungsanlage (DEA) ist Teil eines Wasserverteilungssystems innerhalb eines Gebäudes. Sie erhöht den notwendigen Versorgungsdruck des Wasserwerks, zum Beispiel in Hochhäusern, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Wandhydranten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Druckerhöhungsanlagen müssen vom jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen genehmigt werden.

Die speziellen brandschutztechnischen Anforderungen an Druckerhöhungsanlagen für Feuerlöschzwecke sowie Vorlagebehälter sind in DIN 14462 geregelt und sind gegebenenfalls um die objektspezifischen Erfordernisse zu erweitern. Sie sind grundsätzlich ausschließlich zur Versorgung von Feuerlöschanlagen einzusetzen. Andere Verbraucher, wie zum Beispiel Toilettenanlagen oder andere Brauchwasserverbraucher, dürfen dagegen nach DIN 14462 nicht mit an die Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen angeschlossen werden.

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