Wenn ein Funke überspringt und die Chemie stimmt, geht so mancher Stoff schnell in Flammen auf.
Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen mit Brandmeldetechnik
Es geht um den Brandschutz Ihres Unternehmens
In Unternehmen werden Brandgefahren oft unterschätzt. Dabei handelt es sich lediglich um Glück, hat man noch kein Brandereignis zu verzeichnen. Das Risiko eines Brandes mit verheerenden Folgen besteht immer – bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Brandlasten sowie das Risiko eines technischen Defekts finden sich in unterschiedlichen Qualitäten und sind für jede Arbeitsstätte unterschiedlich zu bewerten.
Nicht nur, dass ein Brand Menschenleben fordern kann, er kann auch zum wirtschaftlichen Totalverlust für das Unternehmen werden. Personenschäden, Imageverlust, Produktionsausfälle, Lieferengpässe und Umsatzverluste können dazu führen, dass während der Wiederaufbauphase Kunden und Partner langfristig wegfallen.
Daher muss auch der Brandschutz in den strategischen Überlegungen verankert sein. Es sollten Maßnahmen gefunden werden, die frühzeitig verhindern, dass aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird. Hierbei kommt es auf eine schnelle Detektion in der Brandentstehungsphase an.
Je früher ein Brand entdeckt wird, desto besser kann er schnell und effektiv gelöscht werden. Durch eine sofortige Alarmierung können neben Brandbekämpfungs- auch Evakuierungsmaßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden.
Ziele von Brandmeldetechnik
Zuverlässige Früherkennung eines Entstehungsbrandes, um Maßnahmen zur Verhinderung eines Großbrandes einzuleiten (Schadensminimierung)
Weiterleitung der Brandmeldung an die Hilfe leistenden Stellen (Pförtner, Wachdienst, hauseigenes Rettungspersonal, Feuerwehr)
Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen z.B. Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen, Schließen von Feuerschutztüren, Auslösung einer Objektlöschanlage, Ansteuerung von Aufzügen
Eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und Ermittlung des Zeitpunktes z.B. auf einem Display
Unverzügliche Alarmierung der betroffenen Personen und Einleitung der Evakuierung
Ist Brandmeldetechnik Pflicht?
Eine Brandmeldeanlage kann seitens der Behörden baurechtlich nach DIN 14675 gefordert werden. Aber auch wenn behördlich keine technische Alarmierungsanlage gefordert wird, kann sie für den Betreiber eine Notwendigkeit sein.
So ist dieser verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung zu treffen, welche er zuvor in einer Gefährdungsbeurteilung (s. auch § 5 ArbSchG) ermittelt hat. Verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht, kann er unter Umständen im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Zudem fordern auch Versicherungsunternehmen von ihren Kunden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensfällen.
Durch eine Alarmierungstechnik können u.U. die aufgezeigten Gefährdungen innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund erfahren Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen auch in den aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien eine verstärkte Bedeutung.
Das sagen die Arbeitsstättenrichtlinien zur Brandmeldetechnik:
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“/ 5.1 Branderkennung und Alarmierung (Auszug)
„Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können…. Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.“
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ / 6. Ausführung 10:
„Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung oder Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist.“