Auf die richtige Kennzeichnung kommt es an.
Das müssen Sie beachten.
Deutschland wird international
Anpassung der deutschen Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards
Im Rahmen einer immer stärker voranschreitenden Globalisierung und dem damit verbundenen länderübergreifenden Einsatz von Arbeitspersonal, wurde die bestehende Sicherheitskennzeichnung in Deutschland an den internationalen Standard ISO 7010 angepasst. Durch eindeutige Symbole soll die Sicherheit für das Personal unabhängig von Sprache und Kultur erhöht werden, indem Symbole einheitlich und leicht verständlich sind.
Die ISO 7010 wurde 2009 bereits als DIN EN ISO 7010 in das deutsche Regelwerk übernommen. Auch die ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung wurde im Jahr 2013 angepasst und beinhaltet nun die Piktogramme nach der internationalen Norm. Zusätzlich wurden hierzulande ausgewählte Zeichen aus der Vorgängernorm DIN 4844-2 übernommen bzw. beibehalten.
Was hat sich geändert?
Einige Piktogramme sind verändert worden. So ist z.B. bei allen Brandschutzzeichen eine stilisierte Flamme als wiederkehrendes Symbol zu sehen.
Das Rettungszeichen „Arzt“ nach DIN 4844-2 beispielsweise, zeigte bisher ein Äskulapsymbol mit der um einen Stab gewundenen Schlange. Da im asiatischen Raum hinter diesem Zeichen kein Arzt vermutet werden würde (hier steht die Schlange für Bosheit), wurde dieses Zeichen nun angepasst. Eine Person mit Stethoskop soll nun auf medizinische Hilfe verweisen. Für eine bessere Eindeutigkeit wurden textbasierende Sicherheitshinweise weggelassen und durch Symbole ersetzt.
BGV A8 oder ISO 7010: Muss die Sicherheitskennzeichnung nun umgestellt werden?
Mit dem Erscheinen der neuen ASR A1.3 stellt sich für viele Betreiber die Frage, ob ihre Sicherheitskennzeichnung und ihre Brandschutzpläne nun angepasst werden müssen.
Die Arbeitstättenrichtlinie ASR A1.3 enthält praktische Handlungshinweise für den Betreiber bzw. Unternehmer zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung, welche wiederum für ihn verbindlich gilt. Wenn er die Maßnahmen und Hinweise der ASR A1.3 befolgt, kann er die Vermutungswirkung (Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung) für sich beanspruchen und ist so auf der richtigen Seite. Alternativ muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die alten Sicherheitskennzeichen weiterhin verwendet werden können bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen um dasselbe Schutzziel zu erreichen. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei den Verantwortlichen selbst.
Vermeiden Sie aber in jedem Falle eine Vermischung der Kennzeichen. Denken Sie daran, auch die DIN 23601 für Flucht- und Rettungspläne hat die internationalen Piktogramme übernommen. Symbole von Schildern und Plänen müssen identisch sein, damit sie schnell wiedererkannt werden.