17. September 2017

Baulicher Brandschutz nach DIN 4102

Bei der heutigen intensiven Nutzung von Grundflächen, Gebäuden und Anlagen kommt es im Brandfall zu einer gefährlichen Situation, bei der Leib und Leben von Menschen und Tieren in Gefahr sind.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die bei der Erstellung von baulichen Einrichtungen im Hochbau planerisch zu berücksichtigen sind. Grundlage für Deutschland ist die Musterbauordnung (MBO), die in den Landesbauordnungen ergänzt wird hinsichtlich Durchführung, Ausführung sowie Richtlinien und Rechtsverordnungen.

Die grundsätzliche Aussage ist einheitlich (MBO §17): Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass:
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
und weiter im Brandfall:
Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Zum baulichen Brandschutz zählen Maßnahmen, die direkt mit dem jeweiligen Gebäude in Zusammenhang stehen. Dieses sind zum Beispiel Abschottung von Kabel- und Rohrdurchführungen, Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen o. ä. mit Materialien, die der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse entsprechen müssen.

Der Brandschutz in baulichen Anlagen wird im wesentlichen durch das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile bestimmt. In den Landesbauordnungen wird die Verwendung bestimmter Baustoffe oder Bauteile insoweit vorgeschrieben, als die Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens festgelegt werden.

DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – ist mit seinen Teilen praktisch in allen Bundesländern als verbindliche Richtlinie eingeführt.

Es wird unterschieden in Baustoffe und Bauteile:
– Baustoffe sind Stoffe, aus denen Bauteile hergestellt werden.
– Aus brandschutztechnischer Sicht sollen Baustoffe möglichst nicht brennbar sein, damit das im Gebäude ohnehin vorhandene Brandpotential nicht noch vergrößert wird.
– Bauteile sind Teile eines Gebäudes.
– Bauteile haben meistens eine raumbegrenzende Funktion, d.h. sie umschließen einen Raum. Diese raumumschließende Wirkung soll auch im Brandfall ihre Wirkung behalten. Sie sollen also dem Brand einen entsprechenden Widerstand entgegensetzen.

System ZZ-Steine 120 BDS-N in Massivwand


Perfekte Abschottungslösung von ZZ bei einzelner Rohrdurchführungen bis EI 120


Einfacher Verschluss von ZZ bei mehrfacher Rohrdurchführung bis EI 120


Belegung freier Schottflächen mit ZZ-Stein 200 NE bis EI 120


System ZZ-Brandschutzschaum 2K NE in Massivwand