19. September 2017

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Die DIN 14095 sieht eine Prü­fung von Feu­er­wehrplä­nen min­des­tens alle 2 Jah­re durch eine sach­kun­di­ge Per­son vor.
Wie aktu­ell sind Ihre Feu­er­wehr­plä­ne?

Ist die Feu­er­wehr auf dem Weg zu einem Ein­satz, geht es um Leben und Tod oder zumin­dest um die Abwen­dung eines grö­ße­ren Scha­dens. Doch nicht nur Schnel­lig­keit ist gefragt. Sorg­falt spielt eine eben­so gro­ße Rol­le. Ein aktu­el­ler Feu­er­wehr­plan lie­fert dem Ein­satz­lei­ter schon wäh­rend der Anfahrt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur raschen Ori­en­tie­rung sowie zur Beur­tei­lung der Lage.

Form und Inhalt sind gere­gelt

Die Erstel­lung der Feu­er­wehr­plä­ne erfolgt nach der DIN 14095. In die­ser sind Form und Inhalt der Plä­ne gere­gelt. Eine sach­kun­di­ge Per­son ist mit der Erstel­lung der Feu­er­wehr­plä­ne zu beauf­tra­gen.
Zudem ver­pflich­tet die DIN 14095 den Betrei­ber der bau­li­chen Anla­ge, den Feu­er­wehr­plan min­des­tens alle 2 Jah­re von einer sach­kun­di­gen Per­son prü­fen zu las­sen. Wer­den Ände­run­gen im Objekt fest­ge­stellt, müs­sen die Feu­er­wehr­plä­ne ent­spre­chend ange­passt sowie allen Betei­lig­ten neu aus­ge­hän­digt wer­den.

Feu­er­wehr­plä­ne gehö­ren nicht zu den Bau­vor­la­gen. Sie kön­nen jedoch von der Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­de gefor­dert wer­den. Zudem gilt es, Anfor­de­run­gen der zustän­di­gen Brand­schutz­dienst­stel­le zu beach­ten. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.