Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Die DIN 14095 sieht eine Prüfung von Feuerwehrplänen mindestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person vor.
Wie aktuell sind Ihre Feuerwehrpläne?
Ist die Feuerwehr auf dem Weg zu einem Einsatz, geht es um Leben und Tod oder zumindest um die Abwendung eines größeren Schadens. Doch nicht nur Schnelligkeit ist gefragt. Sorgfalt spielt eine ebenso große Rolle. Ein aktueller Feuerwehrplan liefert dem Einsatzleiter schon während der Anfahrt wichtige Informationen zur raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.
Form und Inhalt sind geregelt
Die Erstellung der Feuerwehrpläne erfolgt nach der DIN 14095. In dieser sind Form und Inhalt der Pläne geregelt. Eine sachkundige Person ist mit der Erstellung der Feuerwehrpläne zu beauftragen.
Zudem verpflichtet die DIN 14095 den Betreiber der baulichen Anlage, den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Werden Änderungen im Objekt festgestellt, müssen die Feuerwehrpläne entsprechend angepasst sowie allen Beteiligten neu ausgehändigt werden.
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen. Sie können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Zudem gilt es, Anforderungen der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beachten. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.