20. September 2017

Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14 096 kann aus den Teilen A, B und C bestehen.

Teil A

richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage und enthält allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B
richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Hier sind, über Teil A hinausgehend, noch weitere Aufgaben wie z.B. Ordnerfunktionen und Alarmierungsfunktionen enthalten.

Teil C
richtet sich an Beschäftigte mit Brandschutzaufgaben wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten und regelt dessen Verhalten im Schadensfall.

Teil A ist ein Standardformular, Teil B und C werden von uns in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber einer baulichen Einrichtung erstellt.